Kirchenmusik (auch lateinisch Musica sacra genannt) als musikalischer Funktionsbegriff ist die zur Aufführung im kirchlichen Gottesdienst bestimmte Vokal- und Instrumentalmusik. Typische kirchenmusikalische Formen sind Messvertonungen und Motetten, sowie Choräle und einstimmige Kirchengesänge. Choralvorspiele  für Orgel und andere Instrumentalmusik in unterschiedlichen Besetzungen, mit der die kultischen Handlungen im Gottesdienst untermalt werden, zählen ebenfalls zur Kirchenmusik.

Von der Kirchenmusik unterschieden werden muss allgemeine Geistliche Musik, die nicht zur Aufführung im Gottesdienst bestimmt ist. Beispiele für solcherart geistliche Musikwerke sind die Oratorien Händels, die Psalmensinfonien von Liszt und Strawinsky oder das Requiem von Brahms. Dagegen werden die Bach-Passionen als Kirchenmusik betrachtet, da diese für den Gebrauch in der Passionsliturgie geschaffen wurden.

Allgemeiner gefasst wird manchmal auch sämtliche Musikausübung im kirchlichen Bereich als Kirchenmusik bezeichnet. In diesem Sinne fallen auch die Kantorei-Probe, das Singen mit Kindern in einem Zeltlager als Hinführung zu biblischen Themen und das Orgelkonzert mit spiritueller Sinngebung unter den Begriff Kirchenmusik. Der so verstandene Begriff Kirchenmusik umfasst auch die gemeindepädagogischen Anteile der Musikpädagogik in Verbindung mit der Religionspädagogik, d.h. die Hinführung zur Musik und die Hinführung zu religiösen Inhalten durch die Musik. Die kirchenmusikalische Praxis unterscheidet sich stark nach Konfession und kulturellem Umfeld.